Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten
1. Oktober, 08:00
Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss als Hebamme, der in Deutschland nicht ohne Auflagen anerkannt wird? Sie möchten als Hebamme arbeiten und die volle Anerkennung erhalten?
Im Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten können Sie sich qualifizieren und die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses erreichen. Innerhalb von 12 Monaten in Vollzeit können Sie Ihr Wissen in den Bereichen Schwangerschaftsbegleitung, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung festigen und Ihre Kompetenzen erweitern. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde, in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“.


